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terms [14.11.2012 13:56] Vannottiterms [28.02.2013 09:30] – [9. Pflichten für die Anbieter] sstefka
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 ===== 3. Rechtsgrundlagen ===== ===== 3. Rechtsgrundlagen =====
  
-Die Rechtsgrundlagen für die Nutzung ergeben sich aus den entsprechenden immaterialgüterrechtlichen Bestimmungen sowie jenen der Fachhochschulgesetzgebung 2.+Die Rechtsgrundlagen für die Nutzung ergeben sich aus den entsprechenden immaterialgüterrechtlichen Bestimmungen ((Vgl. URG, DesG, MSchG, PatG, vgl. die Aufzählung in Art.5)) sowie jenen der Fachhochschulgesetzgebung ((Insbesondere § 16 und 22 FaHG)).
  
 ===== 4. Begriffe ===== ===== 4. Begriffe =====
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   * (beschränkte) Nutzung innerhalb der gesetzlichen oder vertraglichen Bedingungen   * (beschränkte) Nutzung innerhalb der gesetzlichen oder vertraglichen Bedingungen
-  * (modifizierte) Nutzung gemäss Lizenzierung nach den Creative Commons-Lizenzen oder gemäss individuellen Bedingungen (z.B. Studio Publikationen, ZHdK)+  * (modifizierte) Nutzung gemäss Lizenzierung nach den Creative Commons-Lizenzen ((vgl. http://creativecommons.org)) oder gemäss individuellen Bedingungen (z.B. Studio Publikationen, ZHdK)
   * (unbeschränkte) Nutzung bei Freigabe oder Entfall der Rechte (gemeinfreie Inhalte / public domain)   * (unbeschränkte) Nutzung bei Freigabe oder Entfall der Rechte (gemeinfreie Inhalte / public domain)
  
 ===== 7. Zugang ===== ===== 7. Zugang =====
  
-1) Das Medienarchiv und dementsprechend deklarierte Medieninhalte sind prinzipiell frei zugänglich. +  - Das Medienarchiv und dementsprechend deklarierte Medieninhalte sind prinzipiell frei zugänglich. 
- +  Durch ein Login erhalten die Angehörigen der ZHdK sowie bestimmte definierte Nutzer einen erweiterten Zugang zu den Inhalten und Funktionalitäten der Datenbank.
-2) Durch ein Login erhalten die Angehörigen der ZHdK sowie bestimmte definierte Nutzer einen erweiterten Zugang zu den Inhalten und Funktionalitäten der Datenbank.+
  
 ===== 8. Gewährleistungen ===== ===== 8. Gewährleistungen =====
  
-1) Eine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Zulässigkeit der im Medienarchiv veröffentlichten Inhalte, Informationen und Verweise wird von der ZHdK nicht übernommen. Die Verantwortung dafür liegt bei den Anbietern. +  - Eine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Zulässigkeit der im Medienarchiv veröffentlichten Inhalte, Informationen und Verweise wird von der ZHdK nicht übernommen. Die Verantwortung dafür liegt bei den Anbietern. 
- +  Die ZHdK haftet nur insoweit für die Inhalte und die Beachtung der vorliegenden Bestimmungen, soweit sie von einem widerrechtlichen Inhalt Kenntnis hat und dafür gemäss dem einschlägigen Recht verantwortlich gemacht werden kann. 
-2) Die ZHdK haftet nur insoweit für die Inhalte und die Beachtung der vorliegenden Bestimmungen, soweit sie von einem widerrechtlichen Inhalt Kenntnis hat und dafür gemäss dem einschlägigen Recht verantwortlich gemacht werden kann. +  Externe Internet-Plattformen geben den Inhalt und die Meinung der jeweiligen Anbieter wieder, für welche keine Haftung übernommen werden kann. Für den Inhalt dieser verlinkten Seiten sind ausschliesslich deren Betreiber verantwortlich. 
- +  Da das Medienarchiv keine Datenbank für private Ablagen ist, kann keine Garantie für die Erhaltung der ausschliesslich privat einsehbaren Medieneinträge angeboten werden. Es ist Sache der Anbieter, eine eigene Sicherungskopie dieser Medieneinträge zu erstellen. 
-3) Externe Internet-Plattformen geben den Inhalt und die Meinung der jeweiligen Anbieter wieder, für welche keine Haftung übernommen werden kann. Für den Inhalt dieser verlinkten Seiten sind ausschliesslich deren Betreiber verantwortlich. +  Eine Haftung für Schäden, die durch unberechtigte Nutzung entstehen oder sonst gegen diese Bestimmungen verstossen, ist ausgeschlossen.
- +
-4) Da das Medienarchiv keine Datenbank für private Ablagen ist, kann keine Garantie für die Erhaltung der ausschliesslich privat einsehbaren Medieneinträge angeboten werden. Es ist Sache der Anbieter, eine eigene Sicherungskopie dieser Medieneinträge zu erstellen. +
- +
-5) Eine Haftung für Schäden, die durch unberechtigte Nutzung entstehen oder sonst gegen diese Bestimmungen verstossen, ist ausgeschlossen.+
  
 ===== 9. Pflichten für die Anbieter ===== ===== 9. Pflichten für die Anbieter =====
  
-1) Die Anbieter sind für die Einhaltung der rechtlichen, ethischen und moralischen Grundsätze verantwortlich. +  - Die Anbieter sind für die Einhaltung der rechtlichen, ethischen und moralischen Grundsätze verantwortlich. 
- +  Für die zur Verfügung gestellten Medieneinträge sind die Anbieter selbst verantwortlich. Dies betrifft nebst den allgemeinen Grundsätzen (Abs.1) insbesondere die Beachtung von Rechten Dritter, wie den Hinweis auf Personen, welche Rechteinhaber sind und die genaue Angabe der Nutzungsbedingungen. 
-2) Für die zur Verfügung gestellten Medieneinträge sind die Anbieter selbst verantwortlich. Dies betrifft nebst dien allgemeinen Grundsätzen (Abs.1) insbesondere die Beachtung von Rechten Dritter, wie den Hinweis auf Personen, welche Rechteinhaber sind und die genaue Angabe der Nutzungsbedingungen. +  Die Anbieter sind ausserdem dazu verpflichtet, die Nutzungsrechte gemäss Art.6 zu definieren. 
- +  Die Nutzung des Medienarchivs darf nicht kommerziellen Zwecken dienen. 
-3) Die Anbieter sind ausserdem dazu verpflichtet, die Nutzungsrechte gemäss Art.6 zu definieren. +  Eine rein private Ablage von Dateien und Informationen ist nicht erlaubt.
- +
-4) Die Nutzung des Medienarchivs darf nicht kommerziellen Zwecken dienen. +
- +
-5) Eine rein private Ablage von Dateien und Informationen ist nicht erlaubt.+
  
 ===== 10. Pflichten für die Nutzer ===== ===== 10. Pflichten für die Nutzer =====
  
-1) Die Nutzer haben sich an die definierten Nutzungsrechte gemäss Art.6 zu halten. +  - Die Nutzer haben sich an die definierten Nutzungsrechte gemäss Art.6 zu halten. 
- +  Die Nutzung ist für den Eigengebrauch zulässig. Dies betrifft den privaten Gebrauch und die Verwendung für Lehre und Forschung. Eine weitergehende Nutzung (wie für kommerzielle Zwecke) bedarf der Zustimmung durch den Anbieter, soweit die Lizenz nicht bereits eine offene Verwendung zulässt.
-2) Die Nutzung ist für den Eigengebrauch zulässig. Dies betrifft den privaten Gebrauch und die Verwendung für Lehre und Forschung. Eine weitergehende Nutzung (wie für kommerzielle Zwecke) bedarf der Zustimmung durch den Anbieter, soweit die Lizenz nicht bereits eine offene Verwendung zulässt.+
  
 ===== 11. Nutzungen ===== ===== 11. Nutzungen =====
  
-1) Das Medienarchiv ermöglicht es, für jeden Medieneintrag folgende Nutzungsrechte festzulegen: +  - Das Medienarchiv ermöglicht es, für jeden Medieneintrag folgende Nutzungsrechte festzulegen:\\ a. Definition der Person bzw. der Nutzergruppe hinsichtlich der Sichtbarkeit.\\ b. Definition der Person bzw. der Nutzergruppe hinsichtlich dem Editieren von Metadaten.\\ c. Definition der Lizenzierung resp. der Bedingungen für die weitere Nutzung. 
- +  Das Medienarchiv bezeichnet den Urheber bzw. Inhaber der Verwertungsrechte in einem dafür vorgesehenen Pflichtfeld in der Metadaten-Maske.
-a. Definition der Person bzw. der Nutzergruppe hinsichtlich der Sichtbarkeit. +
-b. Definition der Person bzw. der Nutzergruppe hinsichtlich dem Editieren von Metadaten. +
- +
-c. Definition der Lizenzierung resp. der Bedingungen für die weitere Nutzung. +
- +
-2) Das Medienarchiv bezeichnet den Urheber bzw. Inhaber der Verwertungsrechte in einem dafür vorgesehenen Pflichtfeld in der Metadaten-Maske.+
  
 ===== 12. Sanktionen bei unerlaubten Verwendungen ===== ===== 12. Sanktionen bei unerlaubten Verwendungen =====
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 Der Rektor Der Rektor
- 
-1 Vgl. URG, DesG, MSchG, PatG, vgl. die Aufzählung in Art.5\\ 
-2 Insbesondere § 16 und 22 FaHG\\ 
-3 vgl. http://creativecommons.org 
terms.txt · Zuletzt geändert: 04.03.2019 17:20 von poettli