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terms [14.11.2012 13:58] Vannottiterms [14.11.2012 14:05] Vannotti
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 ===== 3. Rechtsgrundlagen ===== ===== 3. Rechtsgrundlagen =====
  
-Die Rechtsgrundlagen für die Nutzung ergeben sich aus den entsprechenden immaterialgüterrechtlichen Bestimmungen sowie jenen der Fachhochschulgesetzgebung 2.+Die Rechtsgrundlagen für die Nutzung ergeben sich aus den entsprechenden immaterialgüterrechtlichen Bestimmungen ((Vgl. URG, DesG, MSchG, PatG, vgl. die Aufzählung in Art.5)) sowie jenen der Fachhochschulgesetzgebung ((Insbesondere § 16 und 22 FaHG)).
  
 ===== 4. Begriffe ===== ===== 4. Begriffe =====
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   * (beschränkte) Nutzung innerhalb der gesetzlichen oder vertraglichen Bedingungen   * (beschränkte) Nutzung innerhalb der gesetzlichen oder vertraglichen Bedingungen
-  * (modifizierte) Nutzung gemäss Lizenzierung nach den Creative Commons-Lizenzen oder gemäss individuellen Bedingungen (z.B. Studio Publikationen, ZHdK)+  * (modifizierte) Nutzung gemäss Lizenzierung nach den Creative Commons-Lizenzen ((vgl. http://creativecommons.org)) oder gemäss individuellen Bedingungen (z.B. Studio Publikationen, ZHdK)
   * (unbeschränkte) Nutzung bei Freigabe oder Entfall der Rechte (gemeinfreie Inhalte / public domain)   * (unbeschränkte) Nutzung bei Freigabe oder Entfall der Rechte (gemeinfreie Inhalte / public domain)
  
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 ===== 11. Nutzungen ===== ===== 11. Nutzungen =====
  
-1) Das Medienarchiv ermöglicht es, für jeden Medieneintrag folgende Nutzungsrechte festzulegen: +  - Das Medienarchiv ermöglicht es, für jeden Medieneintrag folgende Nutzungsrechte festzulegen:\\ a. Definition der Person bzw. der Nutzergruppe hinsichtlich der Sichtbarkeit.\\ b. Definition der Person bzw. der Nutzergruppe hinsichtlich dem Editieren von Metadaten.\\ c. Definition der Lizenzierung resp. der Bedingungen für die weitere Nutzung. 
- +  Das Medienarchiv bezeichnet den Urheber bzw. Inhaber der Verwertungsrechte in einem dafür vorgesehenen Pflichtfeld in der Metadaten-Maske.
-a. Definition der Person bzw. der Nutzergruppe hinsichtlich der Sichtbarkeit. +
-b. Definition der Person bzw. der Nutzergruppe hinsichtlich dem Editieren von Metadaten. +
- +
-c. Definition der Lizenzierung resp. der Bedingungen für die weitere Nutzung. +
- +
-2) Das Medienarchiv bezeichnet den Urheber bzw. Inhaber der Verwertungsrechte in einem dafür vorgesehenen Pflichtfeld in der Metadaten-Maske.+
  
 ===== 12. Sanktionen bei unerlaubten Verwendungen ===== ===== 12. Sanktionen bei unerlaubten Verwendungen =====
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 Der Rektor Der Rektor
- 
-1 Vgl. URG, DesG, MSchG, PatG, vgl. die Aufzählung in Art.5\\ 
-2 Insbesondere § 16 und 22 FaHG\\ 
-3 vgl. http://creativecommons.org 
terms.txt · Zuletzt geändert: 04.03.2019 17:20 von poettli