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terms [28.02.2013 09:30] – [9. Pflichten für die Anbieter] sstefkaterms [06.09.2016 17:06] – Version 2016 bweiberg
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 ====== Nutzungsbedingungen ====== ====== Nutzungsbedingungen ======
  
-vom 29September 2010+vom 30August 2016
  
 ===== 1. Gegenstand ===== ===== 1. Gegenstand =====
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   - Unter Medieninhalte werden alle Dateien und die dazugehörigen Metadaten verstanden, die im Medienarchiv digital gespeichert werden.   - Unter Medieninhalte werden alle Dateien und die dazugehörigen Metadaten verstanden, die im Medienarchiv digital gespeichert werden.
   - Als Medienarchiv wird die multimediale Internet-Plattform der ZHdK verstanden.   - Als Medienarchiv wird die multimediale Internet-Plattform der ZHdK verstanden.
 +  - Als API-Applikationen gelten Anwendungen, welche über eine vom Medienarchiv zur Verfügung gestellte Programmierschnittstelle (API) auf die Medieninhalte zugreifen.
  
 ===== 5. Rechte ===== ===== 5. Rechte =====
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 ===== 11. Nutzungen ===== ===== 11. Nutzungen =====
  
-  - Das Medienarchiv ermöglicht es, für jeden Medieneintrag folgende Nutzungsrechte festzulegen:\\ a. Definition der Person bzw. der Nutzergruppe hinsichtlich der Sichtbarkeit.\\ b. Definition der Person bzwder Nutzergruppe hinsichtlich dem Editieren von Metadaten.\\ c. Definition der Lizenzierung resp. der Bedingungen für die weitere Nutzung.+  - Das Medienarchiv ermöglicht es, für jeden Medieneintrag und jedes Set folgende Nutzungsrechte festzulegen:\\ a. Definition von Personen, Nutzergruppen und API-Applikationen hinsichtlich der Sichtbarkeit.\\ b. Definition von Personen, Nutzergruppen und API-Applikationen hinsichtlich Zugang zu Mediendateien.\\ c. Definition von Personen, Nutzergruppen und API-Applikationen hinsichtlich dem Editieren von Metadaten.\\ d. Definition der Lizenzierung resp. der Bedingungen für die weitere Nutzung.
   - Das Medienarchiv bezeichnet den Urheber bzw. Inhaber der Verwertungsrechte in einem dafür vorgesehenen Pflichtfeld in der Metadaten-Maske.   - Das Medienarchiv bezeichnet den Urheber bzw. Inhaber der Verwertungsrechte in einem dafür vorgesehenen Pflichtfeld in der Metadaten-Maske.
  
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 ===== 14. Inkrafttreten ===== ===== 14. Inkrafttreten =====
  
-Diese Nutzungsbedingungen wurden von der Hochschulleitung am 29.09.2010 beschlossen und treten per sofort in Kraft.+Diese Nutzungsbedingungen wurden vom Rektor am 30August 2016 beschlossen und treten per sofort in Kraft.
  
 Zürcher Hochschule der Künste Zürcher Hochschule der Künste
- 
-Im Namen der Hochschulleitung 
  
 Der Rektor Der Rektor
terms.txt · Zuletzt geändert: 04.03.2019 17:20 von poettli