ENTWURF
Halten Sie sich an die Regel, dass bevor ein Medieneintrag geteilt wird müssen zwei unzertrennliche Rechtsfragen immer geklärt sein:
Da Inhalte im Medienarchiv sehr rasch geteilt werden können, ist es besonders wichtig aufmerksam und bewusst nebst der Rechteinhaberschaft, die nutzungsrelevanten Angaben für Dritte einzutragen. Insbesondere dann wenn die Inhalte gar öffentlich geteilt werden, also ausserhalb der Hochschule, bspw. bei prämierten Werken, Abschlussarbeiten oder Forschungsarbeiten.
Der nachfolgende Hilfe-Artikel weist auf Fallbeispiele hin und skizziert eine grobe Übersicht zu Handlungsoptionen für die Festlegung des Rechtsschutzes.
Die oben genannten Fragen zu Besitz und Nutzung werden in den folgenden 3 Metadaten Feldern deklariert:
Um die Nutzung durch Dritte zu regeln, ist es wichtig diese mittels einer klaren Deklaration im Medienarchiv festzuhalten. Folgende nutzungsrelevante Deklarationen bilden das Spektrum ab:
Mit Ausnahme von Forschungsarbeiten verfügt der Grossteil aller ZHdK-Arbeiten an der Hochschule beinahe ausnahmslos folgende rechtsrelevante Angaben:
Nachfolgend werden diverse Anwendungsbeispiele im Spektrum von «mit» Vorbehalt und «ohne» Vorbehalt vorgestellt:
Lucas Ziegler (selbständiger Fotograf und ZHdK-Alumni) realisierte während der Pandemie in Absprache mit der Hochschulkommunikation die Fotografische Arbeit: Toni-Areal während dem Lockdown. Die Arbeiten sind geschützt und dürfen nur mit Einwilligung von Lucas Ziegler weiterverwendet werden (ZHdK Hochschulkommunikation ausgenommen).
https://medienarchiv.zhdk.ch/sets/d07e15b8-20fe-4835-b85d-112b8b269432
https://medienarchiv.zhdk.ch/entries/c4873ed4-cb3b-43ed-80cb-6f466222d389
Bei Forschungsarbeiten wird in der Regel eine maximale Sichtbarkeit und Reichweite beabsichtigt. Um diese zu erzielen wird auf CC-Lizenzen zurückgegriffen, da sie eine gleichberechtigte und offene Nutzung für alle im Einklang mit den Grundprinzipien des Open Access gewährleisten.
Die gemeinnützige Organisation Creative Commons organisiert in Form vorgefertigter Lizenzen eine Hilfestellung für Urheber:innen zur Freigabe rechtlich geschützter Inhalte.
Das nachfolgende Beispiel erlaubt bspw. die Nutzung unter Namensnennung für eine nicht-kommerzielle Anwendung.
Weitere Infos zur entsprechenden Nutzungsbedingung für: CC BY-NC-ND 4.0
https://medienarchiv.zhdk.ch/entries/vergangenheit-im-vorgarten_sperrige-relikte
Ein schöpferisches Werk wird gemeinfrei, wenn die Rechte des geistigen Eigentums (Urheberrecht) ablaufen oder der Verzicht auf die Schutzrechte erklärt wird.
Ausführliches Dokument vom IGE rund um den Begriff: Public Domain
https://medienarchiv.zhdk.ch/entries/a1f1432c-14f8-4b55-aefd-5952f32f0d2f
https://medienarchiv.zhdk.ch/sets/ikonografie_der_trostschrift