vom 23. April 2018
Die Nutzungsbedingungen des Medienarchivs der Zürcher Hochschule der Künste (Betreiberin, nachfolgend ZHdK bzw. Medienarchiv) regeln die Bedingungen der Nutzung für die Beteiligten (gemäss Ziff.4).
Das Medienarchiv ist die zentrale Arbeitsplattform für digitale Medien an der ZHdK und unterstützt die Archivierung von künstlerischen und wissenschaftlichen Werken und deren Dokumentationen.
Die Rechtsgrundlagen für die Nutzung ergeben sich aus den entsprechenden immaterialgüterrechtlichen Bestimmungen [1] sowie jenen der Fachhochschulgesetzgebung [2].
Bei den zur Verwendung stehenden Rechten geht es hauptsächlich um Immaterialgüterrechte (Rechte am Geistigen Eigentum), insbesondere Urheber-, Design-, Marken-, Patent- und Knowhow-Rechte.
Im Rahmen der gesetzlichen oder vertraglichen Bestimmungen sind folgende Nutzungsarten für Nutzer möglich:
Eine unerlaubte Verwendung einzelner Inhalte kann sowohl zivil- als auch strafrechtlich verfolgt werden. Die ZHdK kann eine entsprechende Anzeige machen.
Als anwendbares Recht gilt Schweizer Recht, insbesondere die Bestimmungen des allgemeinen Vertragsrechts und der immaterialgüterrechtlichen Sondergesetze.
Diese Nutzungsbedingungen wurden vom Rektor am 30. August 2016 erlassen und am 23. April 2018 revidiert; die revidierte Fassung tritt per sofort in Kraft.
Zürcher Hochschule der Künste
Der Rektor
[1] Vgl. URG, DesG, MSchG, PatG, vgl. die Aufzählung in Art.5
[2] Insbesondere §§ 16 und 22 FaHG
[3] vgl. http://creativecommons.org