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rights [11.04.2013 11:39] – [Nutzungsrechte als Pflichtangabe] Schumacherrights [10.06.2020 10:49] (aktuell) – [Rechteinhaber als Pflichtangabe] lsotrug
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-====== Rechte ======+====== Urheberrechte und Nutzungsrechte ======
  
-Nutzungsrechte und Rechte am geistigen Eigentum von Medien sind ein zentrales Thema im Umgang mit dem Medienarchiv.+Nutzungsrechte und Rechte am geistigen Eigentum von Medien sind ein zentrales Thema im Umgang mit dem Medienarchiv. Es stellen sich immer wieder von Neuem folgende Fragen:
  
-  * Wem gehören” bestimmte Medieneinträge?  +  * Wem "gehören" die Rechte von bestimmten Medieneinträgen?  
-  * Wie bestimme ich überhaupt die richtigen Nutzungsrechte?  +  * Wie bestimme ich die korrekten Angaben?  
-  * Welche “fremden” Medien darf ich für meine künstlerische Arbeit verwenden?+  * Wie verfahre ich mit "fremdenMedien?
  
 ===== Rechteinhaber als Pflichtangabe ===== ===== Rechteinhaber als Pflichtangabe =====
  
-Bereits während des Medienimports wird man dazu aufgefordert, die Inhaberschaft der Rechte am geistigen Eigentum der importierten Medien anzugeben. Diese Einstellungen lassen sich ebenfalls im Bearbeitungsmodus eines Medieneintrages jederzeit anpassen.+Bereits während des Medienimports wird man dazu aufgefordert, die Inhaberschaft der Rechte am geistigen Eigentum der importierten Medien anzugeben. Diese Einstellungen lassen sich nach dem Import jederzeit anpassen.
  
-{{:madek-rechteinhaber-editieren-20121228.png|}}+{{:2019_r3.25.0_rechte_copyright_1.png|}}
  
 Die Rechte am geistigen Eigentum liegen häufig beim Urheber des Werks (z.B. Künstlerin/Fotografin) oder bei der ZHdK. Für alle an der ZHdK entstandenen Werke, Berichte und Dokumentationen liegen die Rechte bei der ZHdK. So gilt es beispielsweise bei Projekt- oder Abschlussarbeiten von Studierenden zu beachten, dass – bei nicht anders lautender Vereinbarung – die Nutzungsrechte nicht bei der Autorin sondern der ZHdK liegen. Beratungen in diesem Zusammenhang bietet das Zentrum für Kulturrecht der ZHdK an. Die Rechte am geistigen Eigentum liegen häufig beim Urheber des Werks (z.B. Künstlerin/Fotografin) oder bei der ZHdK. Für alle an der ZHdK entstandenen Werke, Berichte und Dokumentationen liegen die Rechte bei der ZHdK. So gilt es beispielsweise bei Projekt- oder Abschlussarbeiten von Studierenden zu beachten, dass – bei nicht anders lautender Vereinbarung – die Nutzungsrechte nicht bei der Autorin sondern der ZHdK liegen. Beratungen in diesem Zusammenhang bietet das Zentrum für Kulturrecht der ZHdK an.
  
-[[http://www.zkr.ch/index.php?show=231|Website des Zentrums für Kulturrecht der ZHdK]] +[[https://www.zhdk.ch/?zkr|Zentrum für Kulturrecht]]
-===== Rechtsschutz, Nutzungsbedingungen und Hinweise zu Rechtsgrundlagen =====+
  
-Unter “Weitere Angabe” legt man als erstes mit dem allgemeinen Rechtsschutz festob das Werk urheberrechtlich oder sonst immaterialgüterrechtlich geschützt ist oder ob es (nicht) mehr geschützt (“gemeinfrei”) ist.+Werden Werke Dritter ins Medienarchiv importiertum sie dort im Rahmen von Lehre und Forschung zu nutzen, dann ist die importierende Person dafür verantwortlich, dass die korrekten Angaben zu den Rechten des geistigen Eigentums vermerkt werden. Dieser Verantwortung sorgfältig nachzukommen, ist nicht nur Ausdruck einer Wertschätzung den Urhebern und Rechteinhabern gegenüber, sondern auch eine Pflicht von allen Nutzer/innen des Medienarchivs. Ihr wurde durch das Akzeptieren der Nutzungsbestimmungen zugestimmt.
  
-{{:madek-rechte-erweitert-editieren-20121228.png|}} 
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-Wählt man die Einstellung “rechtliche geschützt (standardisierte Lizenz)” kann man anschliessend eine Präzisierung vornehmen, in dem man zwischen den Varianten “Alle Rechte vorbehalten”, einer spezifischen “Creative Commons Licence” oder der “ZHdK-Lizenz” wählt. Die Nutzungsbedingungen und URL zur Copyright-Information werden automatisch mit dem Standardwert ergänzt. 
  
 ===== Welche Rolle spielen Zugriffsberechtigungen? ===== ===== Welche Rolle spielen Zugriffsberechtigungen? =====
  
-Die Zugriffsberechtigungen betreffen das Thema der Nutzungsrechte nur indirekt. Sie sind vor allem dazu da, den Zugriff auf Medieneinträge und Sets zu steuern. Dies sollte einen jedoch nicht davon abhalten, auch bei "privaten" Medieneinträgen die Rechte bereits von Beginn weg zu klären und entsprechend anzugeben, um bei einer späteren Freischaltung für die Öffentlichkeit, nicht ungewollt gegen Copyright-Bestimmungen zu verstossen.+Die Zugriffsberechtigungen betreffen das Thema der Nutzungsrechte nur indirekt. Sie sind vor allem dazu da, den Zugriff auf Medieneinträge und Sets zu steuern. Dies sollte einen jedoch nicht davon abhalten, auch bei "privaten" Medieneinträgen die Rechte bereits von Beginn weg zu klären und entsprechend anzugeben, um bei einer späteren Freischaltung für die Öffentlichkeit, nicht ungewollt gegen rechtliche Bestimmungen zu verstossen.
  
 [[edit-access|Weitere Informationen zum Anpassen der Zugriffsberechtigungen]] [[edit-access|Weitere Informationen zum Anpassen der Zugriffsberechtigungen]]
rights.1365673162.txt.gz · Zuletzt geändert: 11.04.2013 11:39 von Schumacher