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rights [05.04.2019 13:14] – [Rechteinhaber als Pflichtangabe] lsotrugrights [10.06.2020 10:49] (aktuell) – [Rechteinhaber als Pflichtangabe] lsotrug
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-====== Rechte ======+====== Urheberrechte und Nutzungsrechte ======
  
 Nutzungsrechte und Rechte am geistigen Eigentum von Medien sind ein zentrales Thema im Umgang mit dem Medienarchiv. Es stellen sich immer wieder von Neuem folgende Fragen: Nutzungsrechte und Rechte am geistigen Eigentum von Medien sind ein zentrales Thema im Umgang mit dem Medienarchiv. Es stellen sich immer wieder von Neuem folgende Fragen:
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 Die Rechte am geistigen Eigentum liegen häufig beim Urheber des Werks (z.B. Künstlerin/Fotografin) oder bei der ZHdK. Für alle an der ZHdK entstandenen Werke, Berichte und Dokumentationen liegen die Rechte bei der ZHdK. So gilt es beispielsweise bei Projekt- oder Abschlussarbeiten von Studierenden zu beachten, dass – bei nicht anders lautender Vereinbarung – die Nutzungsrechte nicht bei der Autorin sondern der ZHdK liegen. Beratungen in diesem Zusammenhang bietet das Zentrum für Kulturrecht der ZHdK an. Die Rechte am geistigen Eigentum liegen häufig beim Urheber des Werks (z.B. Künstlerin/Fotografin) oder bei der ZHdK. Für alle an der ZHdK entstandenen Werke, Berichte und Dokumentationen liegen die Rechte bei der ZHdK. So gilt es beispielsweise bei Projekt- oder Abschlussarbeiten von Studierenden zu beachten, dass – bei nicht anders lautender Vereinbarung – die Nutzungsrechte nicht bei der Autorin sondern der ZHdK liegen. Beratungen in diesem Zusammenhang bietet das Zentrum für Kulturrecht der ZHdK an.
  
-[[http://www.zhdk.ch/?zkr|Zentrum für Kulturrecht]]+[[https://www.zhdk.ch/?zkr|Zentrum für Kulturrecht]]
  
 Werden Werke Dritter ins Medienarchiv importiert, um sie dort im Rahmen von Lehre und Forschung zu nutzen, dann ist die importierende Person dafür verantwortlich, dass die korrekten Angaben zu den Rechten des geistigen Eigentums vermerkt werden. Dieser Verantwortung sorgfältig nachzukommen, ist nicht nur Ausdruck einer Wertschätzung den Urhebern und Rechteinhabern gegenüber, sondern auch eine Pflicht von allen Nutzer/innen des Medienarchivs. Ihr wurde durch das Akzeptieren der Nutzungsbestimmungen zugestimmt. Werden Werke Dritter ins Medienarchiv importiert, um sie dort im Rahmen von Lehre und Forschung zu nutzen, dann ist die importierende Person dafür verantwortlich, dass die korrekten Angaben zu den Rechten des geistigen Eigentums vermerkt werden. Dieser Verantwortung sorgfältig nachzukommen, ist nicht nur Ausdruck einer Wertschätzung den Urhebern und Rechteinhabern gegenüber, sondern auch eine Pflicht von allen Nutzer/innen des Medienarchivs. Ihr wurde durch das Akzeptieren der Nutzungsbestimmungen zugestimmt.
rights.1554462859.txt.gz · Zuletzt geändert: 05.04.2019 13:14 von lsotrug