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terms [14.11.2012 13:55] – Initialer Übertrag und Formatierung der Nutzungsbedingungen Vannottiterms [04.03.2019 17:20] (aktuell) poettli
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 ====== Nutzungsbedingungen ====== ====== Nutzungsbedingungen ======
  
-vom 29September 2010+vom 23April 2018
  
 ===== 1. Gegenstand ===== ===== 1. Gegenstand =====
  
-Die Nutzungsbedingungen des Medienarchivs der Züricher Hochschule der Künste (Betreiberin, nachfolgend ZHdK bzw. Medienarchiv) regeln die Bedingungen der Nutzung für die Beteiligten (gemäss Ziff.4).+Die Nutzungsbedingungen des Medienarchivs der Zürcher Hochschule der Künste (Betreiberin, nachfolgend ZHdK bzw. Medienarchiv) regeln die Bedingungen der Nutzung für die Beteiligten (gemäss Ziff.4).
  
 ===== 2. Zweck ===== ===== 2. Zweck =====
  
-Das Medienarchiv ist die zentrale Arbeitsplattform für digitale Medien an der ZHdK und unterstützt die erste Stufe der Archivierung von künstlerischen und wissenschaftlichen Werken und deren Dokumentationen.+Das Medienarchiv ist die zentrale Arbeitsplattform für digitale Medien an der ZHdK und unterstützt die Archivierung von künstlerischen und wissenschaftlichen Werken und deren Dokumentationen.
  
 ===== 3. Rechtsgrundlagen ===== ===== 3. Rechtsgrundlagen =====
  
-Die Rechtsgrundlagen für die Nutzung ergeben sich aus den entsprechenden immaterialgüterrechtlichen Bestimmungen 1 sowie jenen der Fachhochschulgesetzgebung 2.+Die Rechtsgrundlagen für die Nutzung ergeben sich aus den entsprechenden immaterialgüterrechtlichen Bestimmungen [1sowie jenen der Fachhochschulgesetzgebung [2].
  
 ===== 4. Begriffe ===== ===== 4. Begriffe =====
  
-1) Als Anbieter gelten Personen, welche Medieninhalte in das Medienarchiv laden und deren Zugriffsberechtigungen verwalten. Dabei kommen als Personen sowohl natürliche wie juristische (Institutionen) in Frage. +  - Als Anbieter gelten Personen, welche Medieninhalte in das Medienarchiv laden und deren Zugriffsberechtigungen verwalten. Dabei kommen als Personen sowohl natürliche wie juristische (Institutionen) in Frage. 
- +  Als Nutzer gelten Personen, welche die Dienstleistungen des Medienarchivs benützen und Medieneinträge der Anbieter verwenden. 
-2) Als Nutzer gelten Personen, welche die Dienstleistungen des Medienarchivs benützen und Medieneinträge der Anbieter verwenden. +  Unter Medieninhalte werden alle Dateien und die dazugehörigen Metadaten verstanden, die im Medienarchiv digital gespeichert werden. 
- +  Als Medienarchiv wird die multimediale Internet-Plattform der ZHdK verstanden
-3) Unter Medieninhalte werden alle Dateien und die dazugehörigen Metadaten verstanden, die im Medienarchiv digital gespeichert werden. +  - Als API-Applikationen gelten Anwendungen, welche über eine vom Medienarchiv zur Verfügung gestellte Programmierschnittstelle (API) auf die Medieninhalte zugreifen.
- +
-4) Als Medienarchiv wird die multimediale Internet-Plattform der ZHdK verstanden.+
  
 ===== 5. Rechte ===== ===== 5. Rechte =====
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   * (beschränkte) Nutzung innerhalb der gesetzlichen oder vertraglichen Bedingungen   * (beschränkte) Nutzung innerhalb der gesetzlichen oder vertraglichen Bedingungen
-  * (modifizierte) Nutzung gemäss Lizenzierung nach den Creative Commons-Lizenzen 3 oder gemäss individuellen Bedingungen (z.B. Studio Publikationen, ZHdK)+  * (modifizierte) Nutzung beispielsweise gemäss Lizenzierung nach den Creative Commons-Lizenzen [3oder gemäss individuellen Bedingungen
   * (unbeschränkte) Nutzung bei Freigabe oder Entfall der Rechte (gemeinfreie Inhalte / public domain)   * (unbeschränkte) Nutzung bei Freigabe oder Entfall der Rechte (gemeinfreie Inhalte / public domain)
  
 ===== 7. Zugang ===== ===== 7. Zugang =====
  
-1) Das Medienarchiv und dementsprechend deklarierte Medieninhalte sind prinzipiell frei zugänglich. +  - Das Medienarchiv und dementsprechend deklarierte Medieninhalte sind prinzipiell frei zugänglich. 
- +  Durch ein Login erhalten die Angehörigen der ZHdK sowie bestimmte definierte Nutzer einen erweiterten Zugang zu den Inhalten und Funktionalitäten der Datenbank.
-2) Durch ein Login erhalten die Angehörigen der ZHdK sowie bestimmte definierte Nutzer einen erweiterten Zugang zu den Inhalten und Funktionalitäten der Datenbank.+
  
 ===== 8. Gewährleistungen ===== ===== 8. Gewährleistungen =====
  
-1) Eine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Zulässigkeit der im Medienarchiv veröffentlichten Inhalte, Informationen und Verweise wird von der ZHdK nicht übernommen. Die Verantwortung dafür liegt bei den Anbietern. +  - Eine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Zulässigkeit der im Medienarchiv veröffentlichten Inhalte, Informationen und Verweise wird von der ZHdK nicht übernommen. Die Verantwortung dafür liegt bei den Anbietern. 
- +  Die ZHdK haftet nur insoweit für die Inhalte und die Beachtung der vorliegenden Bestimmungen, soweit sie von einem widerrechtlichen Inhalt Kenntnis hat und dafür gemäss dem einschlägigen Recht verantwortlich gemacht werden kann. 
-2) Die ZHdK haftet nur insoweit für die Inhalte und die Beachtung der vorliegenden Bestimmungen, soweit sie von einem widerrechtlichen Inhalt Kenntnis hat und dafür gemäss dem einschlägigen Recht verantwortlich gemacht werden kann. +  Externe Internet-Plattformen geben den Inhalt und die Meinung der jeweiligen Anbieter wieder, für welche keine Haftung übernommen werden kann. Für den Inhalt dieser verlinkten Seiten sind ausschliesslich deren Betreiber verantwortlich. 
- +  Da das Medienarchiv keine Datenbank für private Ablagen ist, kann keine Garantie für die Erhaltung der ausschliesslich privat einsehbaren Medieneinträge angeboten werden. Es ist Sache der Anbieter, eine eigene Sicherungskopie dieser Medieneinträge zu erstellen. 
-3) Externe Internet-Plattformen geben den Inhalt und die Meinung der jeweiligen Anbieter wieder, für welche keine Haftung übernommen werden kann. Für den Inhalt dieser verlinkten Seiten sind ausschliesslich deren Betreiber verantwortlich. +  Eine Haftung für Schäden, die durch unberechtigte Nutzung entstehen oder sonst gegen diese Bestimmungen verstossen, ist ausgeschlossen.
- +
-4) Da das Medienarchiv keine Datenbank für private Ablagen ist, kann keine Garantie für die Erhaltung der ausschliesslich privat einsehbaren Medieneinträge angeboten werden. Es ist Sache der Anbieter, eine eigene Sicherungskopie dieser Medieneinträge zu erstellen. +
- +
-5) Eine Haftung für Schäden, die durch unberechtigte Nutzung entstehen oder sonst gegen diese Bestimmungen verstossen, ist ausgeschlossen.+
  
 ===== 9. Pflichten für die Anbieter ===== ===== 9. Pflichten für die Anbieter =====
  
-1) Die Anbieter sind für die Einhaltung der rechtlichen, ethischen und moralischen Grundsätze verantwortlich. +  - Die Anbieter sind für die Einhaltung der rechtlichen, ethischen und moralischen Grundsätze verantwortlich. 
- +  Für die zur Verfügung gestellten Medieneinträge sind die Anbieter selbst verantwortlich. Dies betrifft nebst den allgemeinen Grundsätzen (Abs.1) insbesondere die Beachtung von Rechten Dritter, wie den Hinweis auf Personen, welche Rechteinhaber sind und die genaue Angabe der Nutzungsbedingungen. 
-2) Für die zur Verfügung gestellten Medieneinträge sind die Anbieter selbst verantwortlich. Dies betrifft nebst dien allgemeinen Grundsätzen (Abs.1) insbesondere die Beachtung von Rechten Dritter, wie den Hinweis auf Personen, welche Rechteinhaber sind und die genaue Angabe der Nutzungsbedingungen. +  Die Anbieter sind ausserdem dazu verpflichtet, die Nutzungsrechte gemäss Art.6 zu definieren. 
- +  Die Nutzung des Medienarchivs darf nicht kommerziellen Zwecken dienen. 
-3) Die Anbieter sind ausserdem dazu verpflichtet, die Nutzungsrechte gemäss Art.6 zu definieren. +  Eine rein private Ablage von Dateien und Informationen ist nicht erlaubt.
- +
-4) Die Nutzung des Medienarchivs darf nicht kommerziellen Zwecken dienen. +
- +
-5) Eine rein private Ablage von Dateien und Informationen ist nicht erlaubt.+
  
 ===== 10. Pflichten für die Nutzer ===== ===== 10. Pflichten für die Nutzer =====
  
-1) Die Nutzer haben sich an die definierten Nutzungsrechte gemäss Art.6 zu halten. +  - Die Nutzer haben sich an die definierten Nutzungsrechte gemäss Art.6 zu halten. 
- +  Die Nutzung ist für den Eigengebrauch zulässig. Dies betrifft den privaten Gebrauch und die Verwendung für Lehre und Forschung. Eine weitergehende Nutzung (wie für kommerzielle Zwecke) bedarf der Zustimmung durch den Anbieter, soweit die Lizenz nicht bereits eine offene Verwendung zulässt.
-2) Die Nutzung ist für den Eigengebrauch zulässig. Dies betrifft den privaten Gebrauch und die Verwendung für Lehre und Forschung. Eine weitergehende Nutzung (wie für kommerzielle Zwecke) bedarf der Zustimmung durch den Anbieter, soweit die Lizenz nicht bereits eine offene Verwendung zulässt.+
  
 ===== 11. Nutzungen ===== ===== 11. Nutzungen =====
  
-1) Das Medienarchiv ermöglicht es, für jeden Medieneintrag folgende Nutzungsrechte festzulegen: +  - Das Medienarchiv ermöglicht es, für jeden Medieneintrag und jedes Set folgende Nutzungsrechte festzulegen:\\ i. Definition von Personen, Nutzergruppen und API-Applikationen hinsichtlich der Sichtbarkeit.\\ ii. Definition von Personen, Nutzergruppen und API-Applikationen hinsichtlich Zugang zu Mediendateien.\\ iii. Definition von Personen, Nutzergruppen und API-Applikationen hinsichtlich dem Editieren von Metadaten.\\ iv. Definition der Lizenzierung resp. der Bedingungen für die weitere Nutzung. 
- +  Das Medienarchiv bezeichnet den Urheber bzw. Inhaber der Verwertungsrechte in einem dafür vorgesehenen Pflichtfeld in der Metadaten-Maske
-a. Definition der Person bzw. der Nutzergruppe hinsichtlich der Sichtbarkeit. +  - Die Nutzer des Medienarchivs sind für andere angemeldete Nutzer eindeutig identifizierbar. Die eindeutige Identifikation erfolgt durch das Anzeigen einer Email-Adresse hinter dem Nutzernamen z.B. bei der Vergabe von Zugriffsberechtigungen.
-b. Definition der Person bzwder Nutzergruppe hinsichtlich dem Editieren von Metadaten. +
- +
-c. Definition der Lizenzierung resp. der Bedingungen für die weitere Nutzung. +
- +
-2) Das Medienarchiv bezeichnet den Urheber bzw. Inhaber der Verwertungsrechte in einem dafür vorgesehenen Pflichtfeld in der Metadaten-Maske.+
  
 ===== 12. Sanktionen bei unerlaubten Verwendungen ===== ===== 12. Sanktionen bei unerlaubten Verwendungen =====
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 ===== 14. Inkrafttreten ===== ===== 14. Inkrafttreten =====
  
-Diese Nutzungsbedingungen wurden von der Hochschulleitung am 29.09.2010 beschlossen und treten per sofort in Kraft.+Diese Nutzungsbedingungen wurden vom Rektor am 30August 2016 erlassen und am 23. April 2018 revidiert; die revidierte Fassung tritt per sofort in Kraft.
  
 Zürcher Hochschule der Künste Zürcher Hochschule der Künste
- 
-Im Namen der Hochschulleitung 
  
 Der Rektor Der Rektor
- +\\ 
-1 Vgl. URG, DesG, MSchG, PatG, vgl. die Aufzählung in Art.5\\ +\\ 
-2 Insbesondere § 16 und 22 FaHG\\ +[1Vgl. URG, DesG, MSchG, PatG, vgl. die Aufzählung in Art.5 \\ 
-3 vgl. http://creativecommons.org+[2Insbesondere §§ 16 und 22 FaHG \\ 
 +[3vgl. http://creativecommons.org  
terms.1352897731.txt.gz · Zuletzt geändert: 14.11.2012 13:55 von Vannotti