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terms [28.02.2013 09:30] – [9. Pflichten für die Anbieter] sstefkaterms [04.03.2019 17:20] (aktuell) poettli
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 ====== Nutzungsbedingungen ====== ====== Nutzungsbedingungen ======
  
-vom 29September 2010+vom 23April 2018
  
 ===== 1. Gegenstand ===== ===== 1. Gegenstand =====
  
-Die Nutzungsbedingungen des Medienarchivs der Züricher Hochschule der Künste (Betreiberin, nachfolgend ZHdK bzw. Medienarchiv) regeln die Bedingungen der Nutzung für die Beteiligten (gemäss Ziff.4).+Die Nutzungsbedingungen des Medienarchivs der Zürcher Hochschule der Künste (Betreiberin, nachfolgend ZHdK bzw. Medienarchiv) regeln die Bedingungen der Nutzung für die Beteiligten (gemäss Ziff.4).
  
 ===== 2. Zweck ===== ===== 2. Zweck =====
  
-Das Medienarchiv ist die zentrale Arbeitsplattform für digitale Medien an der ZHdK und unterstützt die erste Stufe der Archivierung von künstlerischen und wissenschaftlichen Werken und deren Dokumentationen.+Das Medienarchiv ist die zentrale Arbeitsplattform für digitale Medien an der ZHdK und unterstützt die Archivierung von künstlerischen und wissenschaftlichen Werken und deren Dokumentationen.
  
 ===== 3. Rechtsgrundlagen ===== ===== 3. Rechtsgrundlagen =====
  
-Die Rechtsgrundlagen für die Nutzung ergeben sich aus den entsprechenden immaterialgüterrechtlichen Bestimmungen ((Vgl. URG, DesG, MSchG, PatG, vgl. die Aufzählung in Art.5)) sowie jenen der Fachhochschulgesetzgebung ((Insbesondere § 16 und 22 FaHG)).+Die Rechtsgrundlagen für die Nutzung ergeben sich aus den entsprechenden immaterialgüterrechtlichen Bestimmungen [1] sowie jenen der Fachhochschulgesetzgebung [2].
  
 ===== 4. Begriffe ===== ===== 4. Begriffe =====
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   - Unter Medieninhalte werden alle Dateien und die dazugehörigen Metadaten verstanden, die im Medienarchiv digital gespeichert werden.   - Unter Medieninhalte werden alle Dateien und die dazugehörigen Metadaten verstanden, die im Medienarchiv digital gespeichert werden.
   - Als Medienarchiv wird die multimediale Internet-Plattform der ZHdK verstanden.   - Als Medienarchiv wird die multimediale Internet-Plattform der ZHdK verstanden.
 +  - Als API-Applikationen gelten Anwendungen, welche über eine vom Medienarchiv zur Verfügung gestellte Programmierschnittstelle (API) auf die Medieninhalte zugreifen.
  
 ===== 5. Rechte ===== ===== 5. Rechte =====
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   * (beschränkte) Nutzung innerhalb der gesetzlichen oder vertraglichen Bedingungen   * (beschränkte) Nutzung innerhalb der gesetzlichen oder vertraglichen Bedingungen
-  * (modifizierte) Nutzung gemäss Lizenzierung nach den Creative Commons-Lizenzen ((vgl. http://creativecommons.org)) oder gemäss individuellen Bedingungen (z.B. Studio Publikationen, ZHdK)+  * (modifizierte) Nutzung beispielsweise gemäss Lizenzierung nach den Creative Commons-Lizenzen [3] oder gemäss individuellen Bedingungen
   * (unbeschränkte) Nutzung bei Freigabe oder Entfall der Rechte (gemeinfreie Inhalte / public domain)   * (unbeschränkte) Nutzung bei Freigabe oder Entfall der Rechte (gemeinfreie Inhalte / public domain)
  
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 ===== 11. Nutzungen ===== ===== 11. Nutzungen =====
  
-  - Das Medienarchiv ermöglicht es, für jeden Medieneintrag folgende Nutzungsrechte festzulegen:\\ a. Definition der Person bzw. der Nutzergruppe hinsichtlich der Sichtbarkeit.\\ b. Definition der Person bzwder Nutzergruppe hinsichtlich dem Editieren von Metadaten.\\ c. Definition der Lizenzierung resp. der Bedingungen für die weitere Nutzung.+  - Das Medienarchiv ermöglicht es, für jeden Medieneintrag und jedes Set folgende Nutzungsrechte festzulegen:\\ i. Definition von Personen, Nutzergruppen und API-Applikationen hinsichtlich der Sichtbarkeit.\\ ii. Definition von Personen, Nutzergruppen und API-Applikationen hinsichtlich Zugang zu Mediendateien.\\ iii. Definition von Personen, Nutzergruppen und API-Applikationen hinsichtlich dem Editieren von Metadaten.\\ iv. Definition der Lizenzierung resp. der Bedingungen für die weitere Nutzung.
   - Das Medienarchiv bezeichnet den Urheber bzw. Inhaber der Verwertungsrechte in einem dafür vorgesehenen Pflichtfeld in der Metadaten-Maske.   - Das Medienarchiv bezeichnet den Urheber bzw. Inhaber der Verwertungsrechte in einem dafür vorgesehenen Pflichtfeld in der Metadaten-Maske.
 +  - Die Nutzer des Medienarchivs sind für andere angemeldete Nutzer eindeutig identifizierbar. Die eindeutige Identifikation erfolgt durch das Anzeigen einer Email-Adresse hinter dem Nutzernamen z.B. bei der Vergabe von Zugriffsberechtigungen.
  
 ===== 12. Sanktionen bei unerlaubten Verwendungen ===== ===== 12. Sanktionen bei unerlaubten Verwendungen =====
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 ===== 14. Inkrafttreten ===== ===== 14. Inkrafttreten =====
  
-Diese Nutzungsbedingungen wurden von der Hochschulleitung am 29.09.2010 beschlossen und treten per sofort in Kraft.+Diese Nutzungsbedingungen wurden vom Rektor am 30August 2016 erlassen und am 23. April 2018 revidiert; die revidierte Fassung tritt per sofort in Kraft.
  
 Zürcher Hochschule der Künste Zürcher Hochschule der Künste
- 
-Im Namen der Hochschulleitung 
  
 Der Rektor Der Rektor
 +\\
 +\\
 +[1] Vgl. URG, DesG, MSchG, PatG, vgl. die Aufzählung in Art.5 \\
 +[2] Insbesondere §§ 16 und 22 FaHG \\
 +[3] vgl. http://creativecommons.org  
terms.1362040211.txt.gz · Zuletzt geändert: 28.02.2013 09:30 von sstefka