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terms [06.09.2016 17:06] – Version 2016 bweibergterms [04.03.2019 17:20] (aktuell) poettli
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 ====== Nutzungsbedingungen ====== ====== Nutzungsbedingungen ======
  
-vom 30August 2016+vom 23April 2018
  
 ===== 1. Gegenstand ===== ===== 1. Gegenstand =====
  
-Die Nutzungsbedingungen des Medienarchivs der Züricher Hochschule der Künste (Betreiberin, nachfolgend ZHdK bzw. Medienarchiv) regeln die Bedingungen der Nutzung für die Beteiligten (gemäss Ziff.4).+Die Nutzungsbedingungen des Medienarchivs der Zürcher Hochschule der Künste (Betreiberin, nachfolgend ZHdK bzw. Medienarchiv) regeln die Bedingungen der Nutzung für die Beteiligten (gemäss Ziff.4).
  
 ===== 2. Zweck ===== ===== 2. Zweck =====
  
-Das Medienarchiv ist die zentrale Arbeitsplattform für digitale Medien an der ZHdK und unterstützt die erste Stufe der Archivierung von künstlerischen und wissenschaftlichen Werken und deren Dokumentationen.+Das Medienarchiv ist die zentrale Arbeitsplattform für digitale Medien an der ZHdK und unterstützt die Archivierung von künstlerischen und wissenschaftlichen Werken und deren Dokumentationen.
  
 ===== 3. Rechtsgrundlagen ===== ===== 3. Rechtsgrundlagen =====
  
-Die Rechtsgrundlagen für die Nutzung ergeben sich aus den entsprechenden immaterialgüterrechtlichen Bestimmungen ((Vgl. URG, DesG, MSchG, PatG, vgl. die Aufzählung in Art.5)) sowie jenen der Fachhochschulgesetzgebung ((Insbesondere § 16 und 22 FaHG)).+Die Rechtsgrundlagen für die Nutzung ergeben sich aus den entsprechenden immaterialgüterrechtlichen Bestimmungen [1] sowie jenen der Fachhochschulgesetzgebung [2].
  
 ===== 4. Begriffe ===== ===== 4. Begriffe =====
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   * (beschränkte) Nutzung innerhalb der gesetzlichen oder vertraglichen Bedingungen   * (beschränkte) Nutzung innerhalb der gesetzlichen oder vertraglichen Bedingungen
-  * (modifizierte) Nutzung gemäss Lizenzierung nach den Creative Commons-Lizenzen ((vgl. http://creativecommons.org)) oder gemäss individuellen Bedingungen (z.B. Studio Publikationen, ZHdK)+  * (modifizierte) Nutzung beispielsweise gemäss Lizenzierung nach den Creative Commons-Lizenzen [3] oder gemäss individuellen Bedingungen
   * (unbeschränkte) Nutzung bei Freigabe oder Entfall der Rechte (gemeinfreie Inhalte / public domain)   * (unbeschränkte) Nutzung bei Freigabe oder Entfall der Rechte (gemeinfreie Inhalte / public domain)
  
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 ===== 11. Nutzungen ===== ===== 11. Nutzungen =====
  
-  - Das Medienarchiv ermöglicht es, für jeden Medieneintrag und jedes Set folgende Nutzungsrechte festzulegen:\\ a. Definition von Personen, Nutzergruppen und API-Applikationen hinsichtlich der Sichtbarkeit.\\ b. Definition von Personen, Nutzergruppen und API-Applikationen hinsichtlich Zugang zu Mediendateien.\\ c. Definition von Personen, Nutzergruppen und API-Applikationen hinsichtlich dem Editieren von Metadaten.\\ d. Definition der Lizenzierung resp. der Bedingungen für die weitere Nutzung.+  - Das Medienarchiv ermöglicht es, für jeden Medieneintrag und jedes Set folgende Nutzungsrechte festzulegen:\\ i. Definition von Personen, Nutzergruppen und API-Applikationen hinsichtlich der Sichtbarkeit.\\ ii. Definition von Personen, Nutzergruppen und API-Applikationen hinsichtlich Zugang zu Mediendateien.\\ iii. Definition von Personen, Nutzergruppen und API-Applikationen hinsichtlich dem Editieren von Metadaten.\\ iv. Definition der Lizenzierung resp. der Bedingungen für die weitere Nutzung.
   - Das Medienarchiv bezeichnet den Urheber bzw. Inhaber der Verwertungsrechte in einem dafür vorgesehenen Pflichtfeld in der Metadaten-Maske.   - Das Medienarchiv bezeichnet den Urheber bzw. Inhaber der Verwertungsrechte in einem dafür vorgesehenen Pflichtfeld in der Metadaten-Maske.
 +  - Die Nutzer des Medienarchivs sind für andere angemeldete Nutzer eindeutig identifizierbar. Die eindeutige Identifikation erfolgt durch das Anzeigen einer Email-Adresse hinter dem Nutzernamen z.B. bei der Vergabe von Zugriffsberechtigungen.
  
 ===== 12. Sanktionen bei unerlaubten Verwendungen ===== ===== 12. Sanktionen bei unerlaubten Verwendungen =====
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 ===== 14. Inkrafttreten ===== ===== 14. Inkrafttreten =====
  
-Diese Nutzungsbedingungen wurden vom Rektor am 30. August 2016 beschlossen und treten per sofort in Kraft.+Diese Nutzungsbedingungen wurden vom Rektor am 30. August 2016 erlassen und am 23. April 2018 revidiert; die revidierte Fassung tritt per sofort in Kraft.
  
 Zürcher Hochschule der Künste Zürcher Hochschule der Künste
  
 Der Rektor Der Rektor
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 +[1] Vgl. URG, DesG, MSchG, PatG, vgl. die Aufzählung in Art.5 \\
 +[2] Insbesondere §§ 16 und 22 FaHG \\
 +[3] vgl. http://creativecommons.org  
terms.1473174384.txt.gz · Zuletzt geändert: 06.09.2016 17:06 von bweiberg