public:ausleihrichtlinien
                Unterschiede
Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
| Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende ÜberarbeitungNächste Überarbeitung | Vorhergehende Überarbeitung | ||
| public:ausleihrichtlinien [2008/01/24 16:19] – fthommen@login.itz | public:ausleihrichtlinien [2008/01/29 10:17] (aktuell) – fthommen@login.itz | ||
|---|---|---|---|
| Zeile 1: | Zeile 1: | ||
| ====== Richtlinien zur Inventarverwaltung ====== | ====== Richtlinien zur Inventarverwaltung ====== | ||
| - | Dieses Dokument  | + | Dieses Dokument  | 
| Es soll sicherstellen, | Es soll sicherstellen, | ||
| - | Diese Richtlinien unterliegen der hochschulweit gültigen  | + | Diese Richtlinien unterliegen der hochschulweit gültigen  | 
| ===== Begriffe ===== | ===== Begriffe ===== | ||
| Zeile 16: | Zeile 16: | ||
| ===== Grundlegendes ===== | ===== Grundlegendes ===== | ||
| - | Ein ausgeliehener Gegenstand ist eine ''' | + | Ein ausgeliehener Gegenstand ist eine **Bringschuld**. Die Rückgabe hat selbständig zu erfolgen. Die Ausleihe-Verwalter müssen ausgeliehene Gegenstände  | 
| Zeile 25: | Zeile 25: | ||
| Beim ersten Verstoss gegen die Ausleihrichtlinien, | Beim ersten Verstoss gegen die Ausleihrichtlinien, | ||
| - | [:leihs-Verwarnungen: | + | [public:ausleihverwarnungen] | 
| ===== Sperrungen ===== | ===== Sperrungen ===== | ||
| Zeile 31: | Zeile 31: | ||
| Hat ein Benutzer bereits eine Verwarnung und verstösst er ein weiteres Mal gegen die Ausleihrichtlinien, | Hat ein Benutzer bereits eine Verwarnung und verstösst er ein weiteres Mal gegen die Ausleihrichtlinien, | ||
| - | [:leihs-Sperrungen: | + | [public:ausleihsperrung] | 
| - | Vorzeitige Aufhebung der Sperrung kann nur mit schriftlicher Einwilligung mit der Studienbereichsleitung erfolgen (via email an admin@snm-hgkz.ch). | + | Vorzeitige Aufhebung der Sperrung kann nur mit schriftlicher Einwilligung mit der Studienbereichsleitung erfolgen (mail mit cc an [[mittelbau: | 
| - | ===== Verstösse gegen Ausleihrichtlinien ===== | + | ====== Verstösse gegen Ausleihrichtlinien  | 
| ===== Verspätete Rückgabe ===== | ===== Verspätete Rückgabe ===== | ||
| Zeile 42: | Zeile 42: | ||
| Bringt ein Benutzer seine reservierten Gegenstände unentschuldigt nicht termingerecht zurück, gibt es zwei mögliche Folgen: | Bringt ein Benutzer seine reservierten Gegenstände unentschuldigt nicht termingerecht zurück, gibt es zwei mögliche Folgen: | ||
| - |   | + | - Blockiert er damit eine Folgereservation eines anderen Benutzers, wird er ohne weitere Verwarnung gesperrt. | 
| - | 1. Blockiert er niemanden, wird er verwarnt. | + |    | 
| Möchte ein Benutzer seine aktuelle Reservation verlängern, | Möchte ein Benutzer seine aktuelle Reservation verlängern, | ||
| Zeile 51: | Zeile 51: | ||
| Bringt ein Benutzer nicht alle Gegenstände zurück, die zu seiner Reservation gehören, hat dies folgende mögliche Folgen: | Bringt ein Benutzer nicht alle Gegenstände zurück, die zu seiner Reservation gehören, hat dies folgende mögliche Folgen: | ||
| - |   | + |   - Der Inventarverwalter verlängert die Reservation für die übrigen Gegenstände, | 
| - | 1. Ist dies nicht möglich, wird der Benutzer verwarnt und zur Rückgabe der fehlenden Gegenstände ermahnt. | + |    | 
| - | 1. Blockiert das Fehlen der Gegenstände jemand anderes, wird der Benutzer ohne weitere Verwarnung gesperrt. | + |    | 
| ===== Unvollständige Rückgabe eines Pakets ===== | ===== Unvollständige Rückgabe eines Pakets ===== | ||
| Fehlen bei der Rückgabe Teile eines Pakets, die bei der Herausgabe noch vorhanden waren, gibt es folgende Möglichkeiten: | Fehlen bei der Rückgabe Teile eines Pakets, die bei der Herausgabe noch vorhanden waren, gibt es folgende Möglichkeiten: | ||
| - |   | + | - Der Benutzer liefert die fehlenden Teile noch innerhalb seiner Ausleihfrist nach. Für den Benutzer hat dies keine weiteren Konsequenzen. | 
| - |  1. Kann der Benutzer die Teile nicht innerhalb der Frist nachliefern, | + |    | 
| - | 1. Blockiert dies jemand anderes, wird der Benutzer ohne weitere Verwarnung gesperrt. Er muss die Teile dennoch nachliefern oder nachkaufen. | + |    | 
| ===== Beschädigungen ===== | ===== Beschädigungen ===== | ||
| Zeile 66: | Zeile 66: | ||
| Ist ein Gegenstand bei der Rückgabe beschädigt, | Ist ein Gegenstand bei der Rückgabe beschädigt, | ||
| - |   | + |   - Beeinträchtigt die Beschädigung die **Funktion des** Gegenstands? | 
| * Hat der Benutzer die Hochschule sofort nach Eintreten des Defekts darüber informiert? Wenn ja, hat dies für ihn keine weiteren Konsequenzen. Wenn nein wird er verwarnt. | * Hat der Benutzer die Hochschule sofort nach Eintreten des Defekts darüber informiert? Wenn ja, hat dies für ihn keine weiteren Konsequenzen. Wenn nein wird er verwarnt. | ||
| * Der Benutzer muss den Gegenstand auf eigene Kosten reparieren oder ersetzen. | * Der Benutzer muss den Gegenstand auf eigene Kosten reparieren oder ersetzen. | ||
| Zeile 73: | Zeile 73: | ||
| - |   | + |   - Beeinträchtigt die Beschädigung lediglich das **Aussehen** des Gegenstands? | 
| * Falls ein makelloses Aussehen eine wichtige Eigenschaft des Gegenstands ist, muss der Benutzer dem Gegenstand wieder dieses Aussehen verschaffen (Vorgehen wie bei Reparatur, siehe oben) | * Falls ein makelloses Aussehen eine wichtige Eigenschaft des Gegenstands ist, muss der Benutzer dem Gegenstand wieder dieses Aussehen verschaffen (Vorgehen wie bei Reparatur, siehe oben) | ||
|   * Hat das Aussehen keine Wichtigkeit, |   * Hat das Aussehen keine Wichtigkeit, | ||
| Zeile 81: | Zeile 81: | ||
| Es ist unerlässlich, | Es ist unerlässlich, | ||
| - |   | + | - Bringt ein Benutzer einen Gegenstand nicht **persönlich** einem Inventarverwalter zurück, gilt der Gegenstand als nicht zurückgebracht. Für den Benutzer entstehen die gleichen Konsequenzen wie bei Versäumnis der Rückgabe, d.h. Verwarnung oder Sperrung. | 
| ===== Nichtabholen reservierter Gegenstände ===== | ===== Nichtabholen reservierter Gegenstände ===== | ||
| Zeile 88: | Zeile 88: | ||
| - | ===== Departementsweite Ausleihe ===== | + | ====== Departementsweite Ausleihe  | 
| Andere DMK-Studienbereiche können VBK-Geräte nach folgenden Regeln ausleihen: | Andere DMK-Studienbereiche können VBK-Geräte nach folgenden Regeln ausleihen: | ||
| Zeile 94: | Zeile 94: | ||
| ===== VMK ===== | ===== VMK ===== | ||
| - | * Ausleihdauer maximal: zwei Wochen | + |    | 
| - | * Verlängerung möglich um: zwei Wochen | + | * Verlängerung möglich um: zwei Wochen | 
| + | |||
| + | |||
| + | ====== Dank ====== | ||
| + | |||
| + | An Ramon Cahenzli, der diese Richtlinie in ihren Grundzügen geschrieben hat. | ||
public/ausleihrichtlinien.1201187967.txt.gz · Zuletzt geändert:  von fthommen@login.itz
                
                