Dieses Dokument richtet sich an Ausleihe-Verwalter (Herausgeber, Admins), nicht an Ausleiher, nicht an Dozierende, nicht an Studierende usw.
Es soll sicherstellen, dass bei der Handhabung der Ausleihe von allen Verwaltern die gleichen Regeln angewendet werden. Das Dokument präzisiert Regeln aus anderen Richtlinien und erstellt neue, wo diese sinnvoll sind und noch nicht existieren.
Diese Richtlinien unterliegen der hochschulweit gültigen "Richtlinie zur Ausleihe von Sachen" vom 12.-2004.
In diesem Dokument gelten die Bezeichnungen „Reservierender“, „Ausleiher“ sowie „Benutzer“ für diejenige Person, welche Sachen von der Hochschule für Gestaltung und Kunst ausleiht. Die Bezeichnungen gelten sowohl für die männliche als auch die weibliche Fassung.
Es ist von „blockieren“ die Rede. Ein Benutzer ist dann blockiert, wenn er seine korrekt reservierten Gegenstände nicht abholen kann, weil die vorher ausleihende Person sie nicht oder mangelhaft zurückgebracht hat.
Ein ausgeliehener Gegenstand ist eine Bringschuld. Die Rückgabe hat selbständig zu erfolgen. Die Ausleihe-Verwalter müssen ausgeliehene Gegenstände nicht zurückfordern. Mit Ablauf des Rückgabedatums kommt der Reservierende automatisch in Verzug.
Beim ersten Verstoss gegen die Ausleihrichtlinien, erhält ein Benutzer eine Verwarnung. Eine Verwarnung bleibt vier Monate gültig.
[public:ausleihverwarnungen]
Hat ein Benutzer bereits eine Verwarnung und verstösst er ein weiteres Mal gegen die Ausleihrichtlinien, wird er gesperrt. Die Dauer einer Sperrung beträgt sechs Monate.
[public:ausleihsperrung]
Vorzeitige Aufhebung der Sperrung kann nur mit schriftlicher Einwilligung mit der Studienbereichsleitung erfolgen (mail mit cc an mich).
Bringt ein Benutzer seine reservierten Gegenstände unentschuldigt nicht termingerecht zurück, gibt es zwei mögliche Folgen:
Möchte ein Benutzer seine aktuelle Reservation verlängern, kann er beim Inventarverwalter um Verlängerung bitten. Sofern dadurch niemand blockiert wird, sollte so eine Verlängerung bewilligt werden.
Bringt ein Benutzer nicht alle Gegenstände zurück, die zu seiner Reservation gehören, hat dies folgende mögliche Folgen:
Fehlen bei der Rückgabe Teile eines Pakets, die bei der Herausgabe noch vorhanden waren, gibt es folgende Möglichkeiten:
Ist ein Gegenstand bei der Rückgabe beschädigt, gibt es folgende Möglichkeiten. Ob die Beschädigung Eigenverschulden des Benutzers ist oder nicht, ist irrelevant:
Es ist unerlässlich, dass der Inventarverwalter die Rückgabe eines Gegenstands gegenprüft. Wird ihm das verunmöglicht, gilt ein Gegenstand nicht als zurückgebracht.
Werden reservierte Geräte ohne weitere Information (Mail, Anruf etc.) vom Ausleiher nicht abgeholt, kann der Ausleihe-Verwalter sie löschen, sofern das Startdatum der Reservation zwei oder mehr Arbeitstage zurückliegt. Das Nichtabholen hat in diesem Fall keine Konsequenzen für den Ausleiher.
Andere DMK-Studienbereiche können VBK-Geräte nach folgenden Regeln ausleihen:
An Ramon Cahenzli, der diese Richtlinie in ihren Grundzügen geschrieben hat.