public:ausleihrichtlinien
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public:ausleihrichtlinien [2008/01/24 16:17] – angelegt, kopie von ramon fthommen@login.itz | public:ausleihrichtlinien [2008/01/29 10:17] (aktuell) – fthommen@login.itz | ||
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- | = Richtlinien zur Inventarverwaltung = | + | ====== Richtlinien zur Inventarverwaltung |
- | Dieses Dokument | + | Dieses Dokument |
Es soll sicherstellen, | Es soll sicherstellen, | ||
- | Diese Richtlinien unterliegen der hochschulweit gültigen | + | Diese Richtlinien unterliegen der hochschulweit gültigen |
- | == Begriffe == | + | ===== Begriffe |
In diesem Dokument gelten die Bezeichnungen " | In diesem Dokument gelten die Bezeichnungen " | ||
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- | == Grundlegendes == | + | ===== Grundlegendes |
- | Ein ausgeliehener Gegenstand ist eine ''' | + | Ein ausgeliehener Gegenstand ist eine **Bringschuld**. Die Rückgabe hat selbständig zu erfolgen. Die Ausleihe-Verwalter müssen ausgeliehene Gegenstände |
- | == Verwarnungen == | + | ===== Verwarnungen |
Beim ersten Verstoss gegen die Ausleihrichtlinien, | Beim ersten Verstoss gegen die Ausleihrichtlinien, | ||
- | [:leihs-Verwarnungen: | + | [public:ausleihverwarnungen] |
- | == Sperrungen == | + | ===== Sperrungen |
Hat ein Benutzer bereits eine Verwarnung und verstösst er ein weiteres Mal gegen die Ausleihrichtlinien, | Hat ein Benutzer bereits eine Verwarnung und verstösst er ein weiteres Mal gegen die Ausleihrichtlinien, | ||
- | [:leihs-Sperrungen: | + | [public:ausleihsperrung] |
- | Vorzeitige Aufhebung der Sperrung kann nur mit schriftlicher Einwilligung mit der Studienbereichsleitung erfolgen (via email an admin@snm-hgkz.ch). | + | Vorzeitige Aufhebung der Sperrung kann nur mit schriftlicher Einwilligung mit der Studienbereichsleitung erfolgen (mail mit cc an [[mittelbau: |
- | = Verstösse gegen Ausleihrichtlinien = | + | ====== Verstösse gegen Ausleihrichtlinien |
- | == Verspätete Rückgabe == | + | ===== Verspätete Rückgabe |
Bringt ein Benutzer seine reservierten Gegenstände unentschuldigt nicht termingerecht zurück, gibt es zwei mögliche Folgen: | Bringt ein Benutzer seine reservierten Gegenstände unentschuldigt nicht termingerecht zurück, gibt es zwei mögliche Folgen: | ||
- | | + | - Blockiert er damit eine Folgereservation eines anderen Benutzers, wird er ohne weitere Verwarnung gesperrt. |
- | 1. Blockiert er niemanden, wird er verwarnt. | + | |
Möchte ein Benutzer seine aktuelle Reservation verlängern, | Möchte ein Benutzer seine aktuelle Reservation verlängern, | ||
- | == Unvollständige Rückgabe einer Reservation == | + | ===== Unvollständige Rückgabe einer Reservation |
Bringt ein Benutzer nicht alle Gegenstände zurück, die zu seiner Reservation gehören, hat dies folgende mögliche Folgen: | Bringt ein Benutzer nicht alle Gegenstände zurück, die zu seiner Reservation gehören, hat dies folgende mögliche Folgen: | ||
- | | + | - Der Inventarverwalter verlängert die Reservation für die übrigen Gegenstände, |
- | 1. Ist dies nicht möglich, wird der Benutzer verwarnt und zur Rückgabe der fehlenden Gegenstände ermahnt. | + | |
- | 1. Blockiert das Fehlen der Gegenstände jemand anderes, wird der Benutzer ohne weitere Verwarnung gesperrt. | + | |
- | == Unvollständige Rückgabe eines Pakets == | + | ===== Unvollständige Rückgabe eines Pakets |
Fehlen bei der Rückgabe Teile eines Pakets, die bei der Herausgabe noch vorhanden waren, gibt es folgende Möglichkeiten: | Fehlen bei der Rückgabe Teile eines Pakets, die bei der Herausgabe noch vorhanden waren, gibt es folgende Möglichkeiten: | ||
- | | + | - Der Benutzer liefert die fehlenden Teile noch innerhalb seiner Ausleihfrist nach. Für den Benutzer hat dies keine weiteren Konsequenzen. |
- | 1. Kann der Benutzer die Teile nicht innerhalb der Frist nachliefern, | + | |
- | 1. Blockiert dies jemand anderes, wird der Benutzer ohne weitere Verwarnung gesperrt. Er muss die Teile dennoch nachliefern oder nachkaufen. | + | |
- | == Beschädigungen == | + | ===== Beschädigungen |
Ist ein Gegenstand bei der Rückgabe beschädigt, | Ist ein Gegenstand bei der Rückgabe beschädigt, | ||
- | | + | - Beeinträchtigt die Beschädigung die **Funktion des** Gegenstands? |
* Hat der Benutzer die Hochschule sofort nach Eintreten des Defekts darüber informiert? Wenn ja, hat dies für ihn keine weiteren Konsequenzen. Wenn nein wird er verwarnt. | * Hat der Benutzer die Hochschule sofort nach Eintreten des Defekts darüber informiert? Wenn ja, hat dies für ihn keine weiteren Konsequenzen. Wenn nein wird er verwarnt. | ||
* Der Benutzer muss den Gegenstand auf eigene Kosten reparieren oder ersetzen. | * Der Benutzer muss den Gegenstand auf eigene Kosten reparieren oder ersetzen. | ||
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- | | + | - Beeinträchtigt die Beschädigung lediglich das **Aussehen** des Gegenstands? |
* Falls ein makelloses Aussehen eine wichtige Eigenschaft des Gegenstands ist, muss der Benutzer dem Gegenstand wieder dieses Aussehen verschaffen (Vorgehen wie bei Reparatur, siehe oben) | * Falls ein makelloses Aussehen eine wichtige Eigenschaft des Gegenstands ist, muss der Benutzer dem Gegenstand wieder dieses Aussehen verschaffen (Vorgehen wie bei Reparatur, siehe oben) | ||
* Hat das Aussehen keine Wichtigkeit, | * Hat das Aussehen keine Wichtigkeit, | ||
- | == Rückgabe ohne Einwilligung des Verwalters == | + | ===== Rückgabe ohne Einwilligung des Verwalters |
Es ist unerlässlich, | Es ist unerlässlich, | ||
- | | + | - Bringt ein Benutzer einen Gegenstand nicht **persönlich** einem Inventarverwalter zurück, gilt der Gegenstand als nicht zurückgebracht. Für den Benutzer entstehen die gleichen Konsequenzen wie bei Versäumnis der Rückgabe, d.h. Verwarnung oder Sperrung. |
- | == Nichtabholen reservierter Gegenstände == | + | ===== Nichtabholen reservierter Gegenstände |
Werden reservierte Geräte ohne weitere Information (Mail, Anruf etc.) vom Ausleiher nicht abgeholt, kann der Ausleihe-Verwalter sie löschen, sofern das Startdatum der Reservation zwei oder mehr Arbeitstage zurückliegt. Das Nichtabholen hat in diesem Fall keine Konsequenzen für den Ausleiher. | Werden reservierte Geräte ohne weitere Information (Mail, Anruf etc.) vom Ausleiher nicht abgeholt, kann der Ausleihe-Verwalter sie löschen, sofern das Startdatum der Reservation zwei oder mehr Arbeitstage zurückliegt. Das Nichtabholen hat in diesem Fall keine Konsequenzen für den Ausleiher. | ||
- | = Departementsweite Ausleihe = | + | ====== Departementsweite Ausleihe |
Andere DMK-Studienbereiche können VBK-Geräte nach folgenden Regeln ausleihen: | Andere DMK-Studienbereiche können VBK-Geräte nach folgenden Regeln ausleihen: | ||
- | == VMK == | + | ===== VMK ===== |
- | * Ausleihdauer maximal: zwei Wochen | + | |
- | * Verlängerung möglich um: zwei Wochen | + | * Verlängerung möglich um: zwei Wochen |
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+ | ====== Dank ====== | ||
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+ | An Ramon Cahenzli, der diese Richtlinie in ihren Grundzügen geschrieben hat. | ||
public/ausleihrichtlinien.1201187860.txt.gz · Zuletzt geändert: 2008/01/24 16:17 von fthommen@login.itz