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public:ausleihrichtlinien

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public:ausleihrichtlinien [2008/01/24 16:19] fthommen@login.itzpublic:ausleihrichtlinien [2008/01/29 10:17] (aktuell) fthommen@login.itz
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 ====== Richtlinien zur Inventarverwaltung ====== ====== Richtlinien zur Inventarverwaltung ======
  
-Dieses Dokument '''richtet sich an Ausleihe-Verwalter''' (Herausgeber, Admins), nicht an Ausleiher, nicht an Dozierende, nicht an Studierende usw.+Dieses Dokument **richtet sich an Ausleihe-Verwalter** (Herausgeber, Admins), nicht an Ausleiher, nicht an Dozierende, nicht an Studierende usw.
  
 Es soll sicherstellen, dass bei der Handhabung der Ausleihe von allen Verwaltern die gleichen Regeln angewendet werden. Das Dokument präzisiert Regeln aus anderen Richtlinien und erstellt neue, wo diese sinnvoll sind und noch nicht existieren. Es soll sicherstellen, dass bei der Handhabung der Ausleihe von allen Verwaltern die gleichen Regeln angewendet werden. Das Dokument präzisiert Regeln aus anderen Richtlinien und erstellt neue, wo diese sinnvoll sind und noch nicht existieren.
  
-Diese Richtlinien unterliegen der hochschulweit gültigen [http://informator.snm-hgkz.ch/InterneDokumente?action=AttachFile&do=get&target=Ausleih-Richtlinie.pdf "Richtlinie zur Ausleihe von Sachen"vom 12.1.2004.+Diese Richtlinien unterliegen der hochschulweit gültigen {{public:ausleih-richtlinie.pdf|"Richtlinie zur Ausleihe von Sachen"}} vom 12.-2004.
  
 ===== Begriffe ===== ===== Begriffe =====
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 ===== Grundlegendes ===== ===== Grundlegendes =====
  
-Ein ausgeliehener Gegenstand ist eine '''Bringschuld'''. Die Rückgabe hat selbständig zu erfolgen. Die Ausleihe-Verwalter müssen ausgeliehene Gegenstände '''nicht''' zurückfordern. Mit Ablauf des Rückgabedatums kommt der Reservierende automatisch in Verzug.+Ein ausgeliehener Gegenstand ist eine **Bringschuld**. Die Rückgabe hat selbständig zu erfolgen. Die Ausleihe-Verwalter müssen ausgeliehene Gegenstände **nicht** zurückfordern. Mit Ablauf des Rückgabedatums kommt der Reservierende automatisch in Verzug.
  
  
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 Beim ersten Verstoss gegen die Ausleihrichtlinien, erhält ein Benutzer eine Verwarnung. Eine Verwarnung bleibt vier Monate gültig.  Beim ersten Verstoss gegen die Ausleihrichtlinien, erhält ein Benutzer eine Verwarnung. Eine Verwarnung bleibt vier Monate gültig. 
  
-[:leihs-Verwarnungen:Liste der Verwarnungen]+[public:ausleihverwarnungen]
  
 ===== Sperrungen ===== ===== Sperrungen =====
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 Hat ein Benutzer bereits eine Verwarnung und verstösst er ein weiteres Mal gegen die Ausleihrichtlinien, wird er gesperrt. Die Dauer einer Sperrung beträgt sechs Monate.  Hat ein Benutzer bereits eine Verwarnung und verstösst er ein weiteres Mal gegen die Ausleihrichtlinien, wird er gesperrt. Die Dauer einer Sperrung beträgt sechs Monate. 
  
-[:leihs-Sperrungen:Liste der Sperrungen+[public:ausleihsperrung]
  
-Vorzeitige Aufhebung der Sperrung kann nur mit schriftlicher Einwilligung mit der Studienbereichsleitung erfolgen (via email an admin@snm-hgkz.ch).+Vorzeitige Aufhebung der Sperrung kann nur mit schriftlicher Einwilligung mit der Studienbereichsleitung erfolgen (mail mit cc an [[mittelbau:fabian.thommen|mich]]).
  
  
-===== Verstösse gegen Ausleihrichtlinien =====+====== Verstösse gegen Ausleihrichtlinien ======
  
 ===== Verspätete Rückgabe ===== ===== Verspätete Rückgabe =====
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 Bringt ein Benutzer seine reservierten Gegenstände unentschuldigt nicht termingerecht zurück, gibt es zwei mögliche Folgen: Bringt ein Benutzer seine reservierten Gegenstände unentschuldigt nicht termingerecht zurück, gibt es zwei mögliche Folgen:
  
- 1. Blockiert er damit eine Folgereservation eines anderen Benutzers, wird er ohne weitere Verwarnung gesperrt. +  - Blockiert er damit eine Folgereservation eines anderen Benutzers, wird er ohne weitere Verwarnung gesperrt. 
- 1. Blockiert er niemanden, wird er verwarnt.+  Blockiert er niemanden, wird er verwarnt.
  
 Möchte ein Benutzer seine aktuelle Reservation verlängern, kann er beim Inventarverwalter um Verlängerung bitten. Sofern dadurch niemand blockiert wird, sollte so eine Verlängerung bewilligt werden. Möchte ein Benutzer seine aktuelle Reservation verlängern, kann er beim Inventarverwalter um Verlängerung bitten. Sofern dadurch niemand blockiert wird, sollte so eine Verlängerung bewilligt werden.
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 Bringt ein Benutzer nicht alle Gegenstände zurück, die zu seiner Reservation gehören, hat dies folgende mögliche Folgen: Bringt ein Benutzer nicht alle Gegenstände zurück, die zu seiner Reservation gehören, hat dies folgende mögliche Folgen:
  
- 1. Der Inventarverwalter verlängert die Reservation für die übrigen Gegenstände, falls dies möglich ist. +  - Der Inventarverwalter verlängert die Reservation für die übrigen Gegenstände, falls dies möglich ist. 
- 1. Ist dies nicht möglich, wird der Benutzer verwarnt und zur Rückgabe der fehlenden Gegenstände ermahnt. +  Ist dies nicht möglich, wird der Benutzer verwarnt und zur Rückgabe der fehlenden Gegenstände ermahnt. 
- 1. Blockiert das Fehlen der Gegenstände jemand anderes, wird der Benutzer ohne weitere Verwarnung gesperrt.+  Blockiert das Fehlen der Gegenstände jemand anderes, wird der Benutzer ohne weitere Verwarnung gesperrt.
  
 ===== Unvollständige Rückgabe eines Pakets ===== ===== Unvollständige Rückgabe eines Pakets =====
  
 Fehlen bei der Rückgabe Teile eines Pakets, die bei der Herausgabe noch vorhanden waren, gibt es folgende Möglichkeiten: Fehlen bei der Rückgabe Teile eines Pakets, die bei der Herausgabe noch vorhanden waren, gibt es folgende Möglichkeiten:
- 1. Der Benutzer liefert die fehlenden Teile noch innerhalb seiner Ausleihfrist nach. Für den Benutzer hat dies keine weiteren Konsequenzen. +  - Der Benutzer liefert die fehlenden Teile noch innerhalb seiner Ausleihfrist nach. Für den Benutzer hat dies keine weiteren Konsequenzen. 
- 1. Kann der Benutzer die Teile nicht innerhalb der Frist nachliefern, wird er verwarnt. Er muss die Teile dennoch nachliefern oder nachkaufen. +  Kann der Benutzer die Teile nicht innerhalb der Frist nachliefern, wird er verwarnt. Er muss die Teile dennoch nachliefern oder nachkaufen. 
- 1. Blockiert dies jemand anderes, wird der Benutzer ohne weitere Verwarnung gesperrt. Er muss die Teile dennoch nachliefern oder nachkaufen.+  Blockiert dies jemand anderes, wird der Benutzer ohne weitere Verwarnung gesperrt. Er muss die Teile dennoch nachliefern oder nachkaufen.
  
 ===== Beschädigungen ===== ===== Beschädigungen =====
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 Ist ein Gegenstand bei der Rückgabe beschädigt, gibt es folgende Möglichkeiten. Ob die Beschädigung Eigenverschulden des Benutzers ist oder nicht, ist irrelevant: Ist ein Gegenstand bei der Rückgabe beschädigt, gibt es folgende Möglichkeiten. Ob die Beschädigung Eigenverschulden des Benutzers ist oder nicht, ist irrelevant:
  
- 1. Beeinträchtigt die Beschädigung die '''Funktion des''' Gegenstands?+  - Beeinträchtigt die Beschädigung die **Funktion des** Gegenstands?
   * Hat der Benutzer die Hochschule sofort nach Eintreten des Defekts darüber informiert? Wenn ja, hat dies für ihn keine weiteren Konsequenzen. Wenn nein wird er verwarnt.   * Hat der Benutzer die Hochschule sofort nach Eintreten des Defekts darüber informiert? Wenn ja, hat dies für ihn keine weiteren Konsequenzen. Wenn nein wird er verwarnt.
   * Der Benutzer muss den Gegenstand auf eigene Kosten reparieren oder ersetzen.   * Der Benutzer muss den Gegenstand auf eigene Kosten reparieren oder ersetzen.
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- 1. Beeinträchtigt die Beschädigung lediglich das '''Aussehen''' des Gegenstands?+  - Beeinträchtigt die Beschädigung lediglich das **Aussehen** des Gegenstands?
   * Falls ein makelloses Aussehen eine wichtige Eigenschaft des Gegenstands ist, muss der Benutzer dem Gegenstand wieder dieses Aussehen verschaffen (Vorgehen wie bei Reparatur, siehe oben)   * Falls ein makelloses Aussehen eine wichtige Eigenschaft des Gegenstands ist, muss der Benutzer dem Gegenstand wieder dieses Aussehen verschaffen (Vorgehen wie bei Reparatur, siehe oben)
   * Hat das Aussehen keine Wichtigkeit, entstehen keine weiteren Konsequenzen.   * Hat das Aussehen keine Wichtigkeit, entstehen keine weiteren Konsequenzen.
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 Es ist unerlässlich, dass der Inventarverwalter die Rückgabe eines Gegenstands gegenprüft. Wird ihm das verunmöglicht, gilt ein Gegenstand nicht als zurückgebracht. Es ist unerlässlich, dass der Inventarverwalter die Rückgabe eines Gegenstands gegenprüft. Wird ihm das verunmöglicht, gilt ein Gegenstand nicht als zurückgebracht.
  
- 1. Bringt ein Benutzer einen Gegenstand nicht '''persönlich''' einem Inventarverwalter zurück, gilt der Gegenstand als nicht zurückgebracht. Für den Benutzer entstehen die gleichen Konsequenzen wie bei Versäumnis der Rückgabe, d.h. Verwarnung oder Sperrung.+  - Bringt ein Benutzer einen Gegenstand nicht **persönlich** einem Inventarverwalter zurück, gilt der Gegenstand als nicht zurückgebracht. Für den Benutzer entstehen die gleichen Konsequenzen wie bei Versäumnis der Rückgabe, d.h. Verwarnung oder Sperrung.
  
 ===== Nichtabholen reservierter Gegenstände ===== ===== Nichtabholen reservierter Gegenstände =====
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-===== Departementsweite Ausleihe =====+====== Departementsweite Ausleihe ======
  
 Andere DMK-Studienbereiche können VBK-Geräte nach folgenden Regeln ausleihen: Andere DMK-Studienbereiche können VBK-Geräte nach folgenden Regeln ausleihen:
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 ===== VMK ===== ===== VMK =====
  
- * Ausleihdauer maximal: zwei Wochen +  * Ausleihdauer maximal: zwei Wochen 
- * Verlängerung möglich um: zwei Wochen+  * Verlängerung möglich um: zwei Wochen 
 + 
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 +====== Dank ====== 
 + 
 +An Ramon Cahenzli, der diese Richtlinie in ihren Grundzügen geschrieben hat.
  
public/ausleihrichtlinien.1201187967.txt.gz · Zuletzt geändert: 2008/01/24 16:19 von fthommen@login.itz